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Bis 2019 ein reformiertes BekenntnisBrauchen die Reformierten wieder ein Bekenntnis? Auf das Reformationsjubiläum 2019 soll zumindest ein Set gemeinsamer Referenztexte eingeführt werden. Die Abgeordnetenversammlung (AV) des Kirchenbundes (SEK) wird darüber diskutieren. Von Matthias Böhni * Die Reformierten sind sogenannt bekenntnisfrei. In letzter Zeit wurde der Ruf nach einem Bekenntnis aber wieder lauter, und eine interkantonale Arbeitsgruppe mit Ausgangspunkt Zürich hat dazu in zweijähriger Arbeit ein «Werkbuch Bekenntnis» zusammengestellt. Alle reformierten kantonalen Exekutivenhaben dem Projekt zugestimmt (RP 30/31/08). Nun soll dieses Werkbuch, das auch auf Französisch vorliegt, via Kirchenbund in die Vernehmlassung geschickt werden, und zwar bei den Verantwortlichen und in der Erwachsenenbildung in allen reformierten Gemeinden der Schweiz. Dies verlangt eine Motion, die an der AV im Juni in Genf diskutiert werden soll. Die Zürcher Kirche hat sie eingereicht, Mitunterzeichner ist die Berner Kirche, acht weitere Kantonalkirchen tragen die Motion mit. Ziel ist ein gemeinsamer reformierter Referenztext: nach innen für das Gespräch über den Glauben und nach aussen für das Profil der reformierten Schweiz. Dreiteiliges Bekenntnis Deutlich begründet der Motionstext, warum gemeinsame reformierte Texte notwendig sind. «Das gemeinsame und offene Gespräch über den Glauben findet kaum statt», heisst es. Parallel dazu würden Glaube und Christsein gesellschaftlich zunehmend privatisiert, «während die Reformierten von Unbeteiligten, Randständigen und Aussenstehenden gleichzeitig als unlesbar und unkenntlich wahrgenommen werden.» Falls die Vernehmlassung ein positives Echo in den Kirchgemeinden findet, soll die reformierte Schweiz auf das Reformationsjahr 2019 über Referenztexte verfügen, «die ihr ein gemeindliches und ein gesellschaftliches Sprechen über den Glauben ermöglichen».
Quelle: Reformierte Presse 20/09 |
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